Nach wochenlangen Corona-Einschränkungen hat die NRW-Landesregierung einen Plan vorgestellt, wie stufenweise die Beschränkungen für Schulen, Sport, Gastronomie, Theater und viele weitere Bereiche in Nordrhein-Westfalen aufgehoben werden.
André Kuper MdL „Wir müssen uns alle an erster Stelle klarmachen: Die Lebensbedrohung durch Corona ist nicht vorbei! Die zuvor getroffenen Maßnahmen waren notwendig und auch richtig. Wir setzen jetzt mit den Lockerungen auf die starke Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es gilt weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Meter und es sollten im Eigeninteresse die Zahl der Kontakte weiterhin reduziert bleiben. Aber angesichts der aktuell geringen Corona-Erkrankungszahlen ist es andererseits wichtig, dass Beschränkungen vorsichtig gelockert und damit die Beeinträchtigung der Wirtschaft reduziert sowie Arbeitsplätze gesichert werden“, meint der direkt gewählte Abgeordnete André Kuper über die jetzt beschlossenen Maßnahmenpakete.
Die neuen Rechtsverordnungen (Coronaschutzverordnung) vom 08.05.2020 (zumeist Geltung ab 11.05.2020) sind hier:
200508_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020 200508_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020 Die wichtigsten Beschlüsse: Kontaktverbot und Verhaltensregeln: Ab dem 11. Mai soll es möglich werden, dass sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Meter gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in bestimmten Bereichen. Abb.: Land NRW
Gastronomie: Speisegaststätten dürfen ab dem 11. Mai wieder ihren Innen- und den Außenbereich unter Beachtung der Abstandsregeln und Hygienekonzepten öffnen. Buffets mit offenen Speisen bleiben allerdings verboten. Bars, Clubs, Discotheken bleiben geschlossen.
Tourismus/Hotels: Ferienwohnungen und Campingplätze sind ab dem 11. Mai unter Auflagen wieder für den Tourismus geöffnet. Auch dürfen Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe wieder ihren Betrieb aufnehmen. Unter Einhaltung von strengen Hygieneschutzkonzepten, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen können ab Christi Himmelfahrt (21. Mai) bzw. Pfingsten Touristen wieder ein Hotelzimmer buchen.
Schulen: Noch vor den Sommerferien sollen alle Schüler wieder unterrichtet werden. Der Unterricht ist allerdings aufgrund der Abstands- und Sicherheitsregeln nicht mit Unterricht vor der Coronakrise vergleichbar.
Bereits am Donnerstag, 7. Mai, kehren die Viertklässler zurück. Die Klassen 1 bis 3 sollen im tageweise rollierenden System ab nächsten Montag folgen.
An Gymnasien und Gesamtschulen starten zunächst ab 11. Mai die Jugendlichen, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen.
An den Haupt-, Real- und Sekundarschulen (Schulformen der Sek I) kehren die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.
Länger warten müssen noch Gesamtschüler und Gymnasiasten der Jahrgangsstufen 5 bis hin zu den Schülern der Einführungsphase, die erst nach dem Ende der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System Präsenzunterricht bekommen.
Laut Schulministerin Yvonne Gebauer sollen in diesem „besonderen Corona-Jahr“ alle Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt werden.
Handel: Ab dem 11. Mai dürfen alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen, sofern die Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) eingehalten werden. Für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden zeitnah Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsverbänden erarbeitet.
Kulturangebote: Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel unter Abstandswahrung möglich (oder mit strengen Regeln sowie Mund-Nasenschutz auch in Gebäuden).
Ab dem 30. Mai (Pfingstsamstag) können Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser unter Auflagen wieder Vorstellungen geben. Ordner sollen verhindern, dass Menschenmengen sich im Warte- und Pausenbereich sammeln.
Sport und Freizeit: Ab Donnerstag (07. Mai) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt (sofern im Freiluftbereich).
Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/ Kursräumen der Sportvereinen unter strengen Hygieneregeln wieder öffnen.
Der Betrieb von Freibädern ist ab dem 20. Mai wieder erlaubt. Dies gilt allerdings nicht für Spaßbäder. Ab dem 30. Mai dürfen auch Sportarten mit Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet, ebenso dürfen Hallenbäder wieder geöffnet werden. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind ebenfalls zulässig.
Krankenhäuser: Seit dem 10. Mai sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Vorgaben wieder möglich. Besuche in Krankenhäusern sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen sind ab dem 11. Mai wieder gestattet, wenn entsprechende Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Fachmessen: Wenn Besucher- und Teilnehmerzahlen beschränkt werden, dürfen ab dem 30. Mai wieder Fachmessen und Fachkongresse stattfinden. Untersagt bleiben bis zum 31. August 2020 hingegen Großveranstaltungen.
Universitäten: Bis zu den Semesterferien im Sommer finden die Vorlesungen an den Hochschulen im Land prinzipiell digital statt.
Weitere Informationen teilt die nordrhein-westfälische Landesregierung
hier mit.