Land und Kommunen wollen Kita-Beiträge im Januar erlassen
Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen und bei der Betreuung in unseren Kindertageseinrichtungen aus.
Ab Montag, 11. Januar, müssen die 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen wieder im Distanzunterricht unterrichtet werden. Außerdem sind Eltern dazu aufgerufen, ihre Kinder möglichst nicht in den Kindergarten zu schicken. In der eingerichteten Notbetreuung können Eltern können ihre Kinder nur noch zehn Stunden weniger pro Woche in die Kita bringen als normalerweise, damit dort feste Gruppen organisiert werden können.
Wir wissen, wie sehr dieser Schritt eine Herausforderung gerade für die Familien ist. Besonders alleinerziehende Mütter und Väter wissen im Moment kaum, wie sie die nächsten Wochen stemmen sollen. Allerdings müssen auch die Schulen in der unverändert angespannten Infektionslage einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten.
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, wird die CDU-geführte Landesregierung die Kita-Beiträge für den Monat Januar erstatten. Das gilt laut Familienministerium für alle per Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderte Einrichtungen. Die Kosten sollen sich das Land und die Kommunen teilen, die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Ein entsprechender Beschluss im Landeskabinett soll in dieser Woche gefasst werden.
Zusätzliche Hilfe kommt von Bund: Bundesgesetzlich soll geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird. Eine entsprechende Regelung soll in dieser Woche vorgestellt werden.
Wichtiger Hinweis für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen: Bis zum 26. März 2021 sind bis zu sechs Testungen anlasslos und zu einem frei gewählten Termin möglich.
Für den Schulbetrieb an nordrhein-westfälischen Schulen gelten folgende Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht für alle Jahrgangsstufen grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.
Schüler und Schülerinnen von Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften beschult werden. Die obere Schulaufsicht entscheidet auf Antrag der Schulleitung.
Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen. Das Kinderkrankengeld wird im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt.
Für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können, bieten alle Schulen ein Betreuungsangebot im Umfang des regulären Unterrichtszeitraums. Diese Schüler nehmen am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Die Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens muss in Absprache mit den Eltern sichergestellt sein.
Bis zum 31. Januar werden in den Schulen keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben. Ausnahmen sind die in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs.
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