Neue Coronaschutzverordnung
Sie umfasst nur noch acht anstatt zuvor 37 Seiten, vereinfacht die Regeln und bringt neue Freiheiten. Künftig wird es als einzige Kennziffer nur noch die 7-Tage-Inzidenz von 35 geben, ab der die „3G-Regeln“ gelten.
Es wird weiterhin wichtig sein, uns und unsere Mitmenschen durch Hygiene und Abstand sowie die Maske zu schützen. Für getestete, genesene und geimpfte Menschen (3-G) wird aber unabhängig von der Inzidenz das öffentliche Leben weitgehend.
Die Inzidenz war für uns mehr als ein Jahr lang wichtiger Indikator für die Verbreitung des Virus und Frühwarnsystem für die Situation auf unseren Intensivstationen der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen. Und sie wird für uns wichtig bleiben als Faktor der Risikoeinschätzung und um zu ergründen, wo auch weiterhin Ansteckungen stattfinden. Aber sie ist für uns bei einer steigenden Quote Geimpfter und Genesener nicht mehr der einzig entscheidende Gradmesser für die Gefährdung von Menschenleben. Trotz der ansteckenderen Delta-Variante liegt die Zahl der Impfdurchbrüche laut RKI verhältnismäßig niedrig und diese Menschen erkranken in aller Regel nicht schwer. Bei den derzeit in den Krankenhäusern (z.B. im Kreis Gütersloh) behandelten Covid19-Patienten handelt es sich zu über 80 % um Ungeimpfte, unter den verbleibenden 20 % sind weitgehend nur einmalig Geimpfte.
Wer vollständig geimpft ist, hat also tatsächlich einen guten Schutz vor Corona.
Unser größtes Anliegen in NRW muss es jetzt sein, die Impfquote noch weiter zu erhöhen – wobei wir mit rund 80 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahren in NRW, die vollständig immunisiert sind, gut im Rennen liegen. Unsere neue Corona-Schutzverordnung ist ein klarer Anreiz, die reichlich vorhandenen niedrigschwelligen Impfangebote im Land auch zu nutzen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren schnellstmöglich geimpft werden. Die Stiko empfiehlt dies aufgrund einer guten Datenlage und fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse über Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung. Deshalb bitte ich die Träger der weiterführenden Schulen im Kreis Gütersloh, jetzt rasch entsprechende Impfangebote zu schaffen. Wenn die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler schnell immunisiert werden kann, ist das mit Blick auf den Winter ein großer Gewinn für deren sowie unser aller Sicherheit – aber auch ein Gewinn im Hinblick auf die Sicherung des Präsenzunterrichts in den Schulen.
Die neue, ab dem 20. August gültige, Coronaschutzverordnung kann an dieser Stelle abgerufen werden.