Gesetzentwurf vorgelegt – 1000-Meter-Abstand wird überflüssig

Zügigen Ausbau der Windkraft ermöglichen

„Nach der Abschaltung der Atomkraft und der Einstellung der Steinkohleförderung in NRW müssen die alternativen Energien nun zügig ausgebaut werden. Wir brauchen eine sichere und bezahlbare Stromversorgung zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung. Nordrhein-Westfalen soll zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas werden. Dazu trägt in erheblichem Maße Windkraft bei. Die Erneuerbaren Energien sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Nordrhein-Westfalen sichern und einen wichtigen Beitrag zu einem sinkenden Preisniveau, zur Versorgungssicherheit sowie zum Klimaschutz leisten“, erklärt André Kuper.
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Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN haben dazu in ihren aktuellen Fraktionssitzungen einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbaurechts beschlossen. Parallel hat die Landesregierung Änderungen des Landesentwicklungsplans vorgelegt und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. 
 
„Der neue Landesentwicklungsplan und unsere Änderungen im Baurecht bilden ein gut aufeinander abgestimmtes Gesamtwerk. Wir bringen mit einem großen Paket den Ausbau der Windenergie weiter voran, und zwar so, dass dieser vor Ort Akzeptanz erfährt. Es geht darum, den Bau von Windenergieanlagen genau dorthin zu lenken, wo sie Sinn ergeben und wo sie auch gewollt sind“, so André Kuper weiter. Nur durch eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung würden die zeitraubenden Klageverfahren der Vergangenheit vermieden.
 
Akzeptanz bedeute Geschwindigkeit in den Planungs- und Baufortschritten. „Genau das ist dringend notwendig, ein ungesteuerter Zuwachs im Land wird ausgeschlossen, weil wir gemeinsam mit den Menschen im Land in großflächigen Potentialen denken und nicht in einzelnen Windenergieanlagen.“ NRW wolle das sogenannte 1,8 Prozent-Ziel des Bundes statt erst 2032 schon 2025 umsetzen.
 
Mit dem Entwurf gehe NRW einen großen Schritt in Sachen Energiewende, der Landesentwicklungsplan ermögliche ein neues, befristetes und sofort wirksames Instrument zur Steuerung durch die Regionalplanung in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen. Dadurch werde der pauschale 1000-m-Abstand überflüssig. „Denn Planung und Ausbau können nun individuell auf die Situation der einzelnen Kommune gesteuert werden. Eine Abstandsvorschrift als generelle Regel ist nicht mehr erforderlich“, informiert André Kuper.
 
„Auch beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen setzt der neue Landesentwicklungsplan ein wichtiges Zeichen zur Ermöglichung. Wind und Sonne sichern unsere Energieunabhängigkeit, schützen das Klima und schaffen Arbeitsplätze, denen die Zukunft gehört.“