Demnach sollen die Mindereinnahmen für die Kommunen durch eine Förderung des Landes in Höhe von jährlich 65 Millionen Euro ausgeglichen werden. Des Weiteren ist künftig eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung der von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich. So können betroffene Anlieger bereits vor dem Beschluss der Maßnahme direkten Einfluss auf die Ausgestaltung und die damit entstehenden Kosten nehmen.
Der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für den Kreis Gütersloh, André Kuper, begrüßte den Beschluss der Landesregierung: „Die Kosten für den Straßenbau sind in den vergangenen Monaten exponentiell gestiegen. Daher verstehe ich den Wunsch vieler Bürger nach Entlastung von den Beiträgen. Bürgermeister und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Rahmen der Sachverständigenanhörung für eine grundsätzliche Beibehaltung des Systems der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Man darf aber auch nicht die hohe finanzielle Belastung von Anliegern vergessen, deren Straßen erneuert werden müssen. Daraus ist ein Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und gefordertem Beitrag entstanden, dass mit unserer jetzt beschlossenen Regelung wieder ins Gleichgewicht gekommen ist.“ Künftig haben Anlieger einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen. Zudem wird eine umfassende Härtefallregelung konkretisiert und festgeschrieben.
Den Städten und Gemeinden ist es im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung freigestellt, sich am Förderprogramm des Landes zu beteiligen. Beantragt eine Kommune jedoch für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel, darf sie nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranziehen, sondern muss eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge anwenden. Diese neue Staffelung der Anliegerbeiträge unterscheidet bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr. Sie richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme: Anliegerstraßen: 40%, Haupterschließungsstraße: 30% sowie bei Hauptverkehrsstraßen Fahrbahn und Radwege: 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40% und bei Hauptgeschäftsstraßen Fahrbahn und Radwege: 35%, Parkstreifen und Gehweg: 40%.
„Die drastische Verringerung der bisherigen Höchstsätze führt zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Bürger, die bis zur Halbierung der heutigen Beitragszahlungen gehen kann“, erklärt André Kuper.
Und das meint der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zur heute angekündigten Senkung der KAG-Beiträge:
Städte und Gemeinden begrüßen die Ankündigung der Regierungsfraktionen, am bestehenden System zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festzuhalten und es zu vereinfachen. „Kommunen sind an nachhaltigen Lösungen interessiert, die vor Ort Akzeptanz finden und gleichzeitig dringend erforderliche Investitionen in das Straßennetz ermöglichen“, sagte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf. In der sehr emotional geführten Diskussion sei es nun dringend Zeit für eine Versachlichung. Die Vorschläge werde man im Detail prüfen und bewerten.
„Die Idee, die Beiträge im Höchstsatz zu halbieren, um soziale Härten zu vermeiden, ist nachvollziehbar, aber wirft die Frage auf, wie verlässlich die Kompensation durch Landesmittel erfolgt“, so Schneider. Die Landesregierung müsse sich gesetzlich zu einem dauerhaften Kostenausgleich an die Kommunen verpflichten. „Klar ist: Der Anteil, der durch eine Deckelung wegfällt, muss den Kommunen 1:1 erstattet werden“, forderte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. Andernfalls drohe der vielfach beklagte Investitionsstau noch größer zu werden und die Reform zu scheitern.
Fraglich bleibe, ob das zugesagte Fördervolumen von 65 Millionen Euro auskömmlich sei. „Alle Kommunen werden sich verpflichtet sehen, die Förderung in Anspruch zu nehmen“, so Schneider. In den folgenden Jahren sei zudem mit erheblich steigendem Bedarf zu rechnen, zum einen, weil die Kosten für den Tiefbau drastisch gestiegen seien, zum anderen wegen der über Jahre angewachsenen Investitionserfordernisse.
Nur mit einer sicheren Finanzierung werde gewährleistet, dass Städte und Gemeinden auch weiterhin verlässlich planen können. Kommunen stünden in der Pflicht, Straßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Daher müssten sie auch in die Lage versetzt werden, diese Anforderungen erfüllen zu können. „Dass die Mittel im vereinfachten Verfahren ohne zusätzlichen Personaleinsatz und bürokratischen Mehraufwand abgerufen werden können, ist dabei für viele Kommunen eine echte Unterstützung“, sagte Schneider.